abgeben,
V., unr. abl.;
wesentlich ausführlicheres Bedeutungsspektrum im Dwb, Neub.
1, 284
-288, auch für das Frnhd.
1.
›etw. abgeben, sich e. S. entäußern, etw. verkaufen‹.
Bedeutungsverwandte:
verkaufen
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
4, 402, 3
(
moobd.
,
1618
):
soll die herrschaft allwegen einen knecht bei solchen abgeben haben.
Preuss. Wb. (Z) 1, 27;
Dietz, Wb. Luther
14b
.
2.
›sich von einem Ort wegbegeben, sich irgendwohin begeben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abgehen
 6.

Belegblock:

Chron. Magdeb.
2, 64, 36
(
nrddt.
,
1565
/
6
):
welche sich nach der Sudenburgk zu felde warts abgegeben hatten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
17b
.
3.
›etw. vorstellen, darstellen, sein (z. B. Vater für den jüngeren Bruder)‹.

Belegblock:

Rwb
1, 86
.
4.
›sich von etw. (z. B. der Kirche) lösen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abtreten
 2.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z) 1, 27.