abgeben,
V., unr. abl.;
wesentlich ausführlicheres Bedeutungsspektrum im Dwb, Neub. 1, 284
-288, auch für das Frnhd.1.
›etw. abgeben, sich e. S. entäußern, etw. verkaufen‹.Bedeutungsverwandte:
verkaufen
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
4, 402, 3
(moobd.
, 1618
): soll die herrschaft allwegen einen knecht bei solchen abgeben haben.
Preuss. Wb. (Z) 1, 27;
Dietz, Wb. Luther
14b
.2.
›sich von einem Ort wegbegeben, sich irgendwohin begeben‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abgehen
Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 64, 36
(nrddt.
, 1565
/6
): welche sich nach der Sudenburgk zu felde warts abgegeben hatten.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
17b
.3.
›etw. vorstellen, darstellen, sein (z. B. Vater für den jüngeren Bruder)‹.Belegblock:
Rwb
1, 86
.4.
›sich von etw. (z. B. der Kirche) lösen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abtreten
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z) 1, 27.