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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 04.03.2022 19:03
abfinden,
V., unr. abl.
1.
›jn. bezüglich eines Anspruchs zufriedenstellen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abbestatten
.
Belegblock:
Rwb
1, 70
;
Dief./Wü.
6
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 13
.
2.
›etw. vergelten, büßen‹.
Belegblock:
Rwb
1, 70
.