abfertigung,
die
;abfertigen
in allen Bedeutungen schwach, z. T. nur ansatzweise belegt.1.
›Entsendung von jm. (z. B. auf eine Reise)‹; zu
abfertigen
1.Bedeutungsverwandte:
schickung
Belegblock:
Maaler
225v
(Zürich
1561
): Die Hinwaͤg schickung oder abfertigung [...] Missio.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
6a
.2.
›erbrechtliche Abfindung, erbrechtliche Behandlung von jm.‹; zu
abfertigen
5.Belegblock:
Rintelen, B. Walther
59, 2
(moobd.
, 1552
/58
): Von Abferttigung der Wittfrauen ein Tractätl.
3.
›Entlassung von jm. aus einem Rechtsverhältnis; Entlohnung von jm.‹; vgl.
abfertigen
5.Bedeutungsverwandte:
abscheid
urlaub
Belegblock:
Küther, UB Frauensee
397, 25
(thür.
, 1530
): mit bit, die ufnemerin derselben zinßgerechtigkeit gewesen abbatissen, so ir abfertigung erlangt, zu weisen von irem unpillichen furnemen abzusteen.
Uhlirz, Qu. Wien
2, 3, 4338, 8
(moobd.
, 1470
): zu abfertigung
[seiner]
söldner (Regestbeleg).
Maaler
2r
(Zürich
1561
): Abfertigung / Vrlaub.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
15b
; Schwäb. Wb.
1, 25
.