abfertigung,
die
;
gegenüber
abfertigen
in allen Bedeutungen schwach, z. T. nur ansatzweise belegt.
1.
›Entsendung von jm. (z. B. auf eine Reise)‹;
zu
abfertigen
 1.
Bedeutungsverwandte:
schickung
.

Belegblock:

Maaler
225v
(
Zürich
1561
):
Die Hinwaͤg schickung oder abfertigung [...] Missio.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
6a
.
2.
›erbrechtliche Abfindung, erbrechtliche Behandlung von jm.‹;
zu
abfertigen
 5.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
59, 2
(
moobd.
,
1552
/
58
):
Von Abferttigung der Wittfrauen ein Tractätl.
3.
›Entlassung von jm. aus einem Rechtsverhältnis; Entlohnung von jm.‹;
vgl.
abfertigen
 5.
Bedeutungsverwandte:
abscheid
 3,
urlaub
.

Belegblock:

Küther, UB Frauensee
397, 25
(
thür.
,
1530
):
mit bit, die ufnemerin derselben zinßgerechtigkeit gewesen abbatissen, so ir abfertigung erlangt, zu weisen von irem unpillichen furnemen abzusteen.
Uhlirz, Qu. Wien
2, 3, 4338, 8
(
moobd.
,
1470
):
zu abfertigung
[seiner]
söldner
(Regestbeleg).
Maaler
2r
(
Zürich
1561
):
Abfertigung / Vrlaub.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
15b
;
Schwäb. Wb.
1, 25
.