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Stand 29.04.2021 15:08
abfar,
der
.
›Niedergang (z. B. eines Landes)‹.
Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 750, 7
(
preuß.
,
1524
):
das durch beder personen rat und thun s. f. g. und das gantze land zu disem abfar gebracht ware.