abenteuergut,
das
.
›minderwertige, von den städtischen Behörden für Warenprüfung nicht anerkannte Handelsware‹; verdeutlichendes Kompositum zu
abenteuer
13,
1
gut
4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abenteuerbarchent
.

Belegblock:

Rwb
1, 44
.