abendmarkt,
der
.›abends stattfindender Markt; Markt am Vorabend des eigentlichen Markttages‹. Beide Nuancen nicht immer trennbar.
Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 596, 25
(schwäb.
, 1588
): Es werden alle jar zween jarmarckt gehalten, namblich am tag Marci ain abendmarckt und am negsten tag darnach der recht marckt.
Straus, Juden Regensb.
693, 61
(oobd.
, v. 1499
): auͤf den abentmarkht ist uns aller kauͤf verboten.
Ebd.
988, 99
.