abdanken,
V.
1.
›jm. beim Abschied für seine Tätigkeit rechtsförmlich danken‹; als Synekdoche: ›jn. verabschieden, entlassen‹.
Bedeutungsverwandte:
ausmustern
 3,
urlauben
,
verlassen
.
Gegensätze:
erwälen
.
Syntagmen:
mit Dat./Akk. d. P.

Belegblock:

Chron. Augsb.
7, 492, 26
(
schwäb.
,
1564
):
Auf den 29. jenner zalten wir die trostmänner und danckten inen ab.
Chron. Augsb.
8, 434, 24
(
schwäb.
, zu
1565
):
hat man den 6 fehnlen kriegsvolck [...] abgedanckt und sie geurlaubt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
170, 15
(
smoobd.
,
1680
):
bemelte geschworne aber sollen die gmein und führer [...] erwehlen und abdanken.
Chron. Augsb.
8, 426, 25
;
Schöpper
113a
;
Golius
165
;
Rwb
1, 25-26
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
8a
/b;
Pfälz. Wb.
1, 17
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 16
.
2.
›ein Amt niederlegen, von einem Amt zurücktreten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abgehen
 9,
abziehen
 9.

Belegblock:

Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
147
(
omd.
,
1527
):
Dhoring [...] hat auch die vormuntschaft damals abgedanket.
3.
›das Dankgebet (nach Beendigung der Mahlzeit) sprechen‹; als Synekdoche: ›aufbrechen, sich verabschieden‹.

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
129, 8
(
Frankf.
1597
):
NAch dem die Malzeit vollenbracht war / war es zeit / als es sich auch zimmen wolte / daß man abdancken solte.