abdanken,
V.
1.
›jm. beim Abschied für seine Tätigkeit rechtsförmlich danken‹; als Synekdoche: ›jn. verabschieden, entlassen‹.Bedeutungsverwandte:
ausmustern
urlauben
verlassen
Gegensätze:
erwälen
Syntagmen:
mit Dat./Akk. d. P.Belegblock:
Chron. Augsb.
7, 492, 26
(schwäb.
, 1564
): Auf den 29. jenner zalten wir die trostmänner und danckten inen ab.
Chron. Augsb.
8, 434, 24
(schwäb.
, zu 1565
): hat man den 6 fehnlen kriegsvolck [...] abgedanckt und sie geurlaubt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
170, 15
(smoobd.
, 1680
): bemelte geschworne aber sollen die gmein und führer [...] erwehlen und abdanken.
Chron. Augsb.
8, 426, 25
; Schöpper
113a
; Golius
165
; Rwb
1, 25-26
; Wrede, Aköln. Sprachsch.
8a
/b; Pfälz. Wb.
1, 17
; Preuss. Wb. (Z)
1, 16
.2.
›ein Amt niederlegen, von einem Amt zurücktreten‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abgehen
abziehen
Belegblock:
Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
147
(omd.
, 1527
): Dhoring [...] hat auch die vormuntschaft damals abgedanket.
3.
›das Dankgebet (nach Beendigung der Mahlzeit) sprechen‹; als Synekdoche: ›aufbrechen, sich verabschieden‹.Belegblock:
Schmitz, Schiltb.
129, 8
(Frankf.
1597
): NAch dem die Malzeit vollenbracht war / war es zeit / als es sich auch zimmen wolte / daß man abdancken solte.