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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 30.04.2026 00:02
abblenden,
V.,
unr., rückuml.
›etw. löschen, tilgen‹;
zu
blenden
2.
Bedeutungsverwandte:
tilgen
3.
Belegblock:
Eichler, Ruusbr. steen
580
(
els.
,
sp. 14. Jh.
):
so werdent ir nammen getilget vnd abe geblant von dem bůche dez lebens.