abbitte,
die
.
1.
›Abbitte, Bitte um Verzeihung, Teil des Sühneaktes‹;
zu
abbitten
3.
Zu den rechtlichen Differenzierungen:
Rwb
1, 12-13
.

Belegblock:

Maaler
1r
(
Zürich
1561
):
Abbitt einer mißhandlũg. Ein fleissige bitt / oder abwendung durch bitt / einem / der sein schuld bekeñt zeuerzychen. Deprecatio.
2.
›Bitte an die Justizgewalt um Straferlaß‹;
zu
abbitten
1.

Belegblock:

Rwb
1, 13
.
3.
›Bitte an den Amtherrn um Amtsentlassung‹;
zu
abbitten
6.

Belegblock:

Rwb
1, 13
.