abbitte,
die
.1.
›Abbitte, Bitte um Verzeihung, Teil des Sühneaktes‹; zu
abbitten
3.Zu den rechtlichen Differenzierungen:
Rwb
.1, 12-13
Belegblock:
Maaler
1r
(Zürich
1561
): Abbitt einer mißhandlũg. Ein fleissige bitt / oder abwendung durch bitt / einem / der sein schuld bekeñt zeuerzychen. Deprecatio.
2.
›Bitte an die Justizgewalt um Straferlaß‹; zu
abbitten
1. Belegblock:
Rwb
1, 13
.3.
›Bitte an den Amtherrn um Amtsentlassung‹; zu
abbitten
6. Belegblock:
Rwb
1, 13
.