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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 02.03.2024 04:38
abbezwingen,
V., unr. abl.
›jm. etw. abnötigen‹;
zu
bezwingen
6.
Belegblock:
Niewöhner, Teichner
703, 192
(Hs. ˹
schwäb.
,
1472
˺):
das ist nicht ain erunge. | es wurtt suͤntlich abbezwungen.