abarbeiten,
V.
1.
›(eine Auflage, z. B. Geldschuld) durch eine Arbeitsleistung tilgen, abgelten‹.
Wortbildungen:
abarbeitung.

Belegblock:

Ziesemer, Marienb. Konventsb.
197, 33
(
preuß.
,
1407
):
das dorff dedit 6½ m. 4 sc., die sie abe arbeyten am howpte bey sante Niclus.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
319
(hierher?);
Rwb
1, 6
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 4
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 6
;
Dietz, Wb. Luther
1, 3a
.
2.
›eine Arbeit erledigen, zu Ende führen‹.

Belegblock:

Luther, WA, Br.
6, 392, 29
(
1532
):
daß ich alle andere Briefe [...] neben mich legen mußte, bis ich abegearbeit hatte.
Dietz, Wb. Luther
1, 3a
.
3.
›etw. abnutzen, verschleißen‹.

Belegblock:

Luther, WA, Bibel
9, 1, 224, 28
(
1524
):
die schneytten an den sensen [...] waren abgeerbeyttet.
Henisch
96
.
4.
›sich abrackern, abmühen, abarbeiten‹.

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
20, 16
(
Frankf.
1597
):
Die alte Hund wañ sie sich mit jagen abgearbeitet vnd auß gedienet haben / also daß sie mit jren stumpffen Zaͤnen die Hasen nicht mehr halten koͤnnen.
Ebd.
40, 23
:
dann sie sich schon zuvor also abgearbeitet vnd abgemattet gehabt / daß sie kaum mehr vermochten / weren lieber ins Wirtshauß gangen.
Wolf, Mathesius.
1969, 341
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 10
.