ab|erben,
V.
1.
›jn. abfinden, jm. sein Erbteil zukommen lassen‹.Bedeutungsverwandte:
absondern
abbestatten
Belegblock:
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
674, 6
(osächs.
, 1523
/4
): Nun hat mich mein vater nie abgeerbet noch abgesondert von meinem muterlichen teilen.
2.
›jn. vom Gut treiben, abmeiern‹; Metonymie zu 1.Belegblock:
Rwb
1, 50
.