ab|erben,
V.
1.
›jn. abfinden, jm. sein Erbteil zukommen lassen‹.
Bedeutungsverwandte:
absondern
 3; vgl.
abbestatten
.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr.
674, 6
(
osächs.
,
1523
/
4
):
Nun hat mich mein vater nie abgeerbet noch abgesondert von meinem muterlichen teilen.
2.
›jn. vom Gut treiben, abmeiern‹; Metonymie zu 1.

Belegblock:

Rwb
1, 50
.