ängstigen,
V.
1.
›jn. bedrängen, bedrohen, in Not bringen, bedrücken; jn. mißhandeln‹; vgl.
ängstig
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. ächten
ängsten
Wortbildungen:
ängstigung.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
1, 382, 35
(moobd.
, 1412
): wer den aber wolt engstigen do das fewr wer auskomen, der ist der herschaft verfallen 32 tal.
Ebd.
727, 37
(M. 15. Jh.
): er slueg in oder wirt sunst geangstigt.
Ebd.
2, 633, 42
(1614
): wehr daran begriffen würdt, es sei bei nacht oder bei tag, in solcher ängstigung, der ist dem herrn verfallen 2 ℔.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
169, 11
(oobd.
, 3. Dr. 15. Jh.
): das betriebt, habt ir nicht getrost und das geanngstigt ist gewesen, habt ir nicht geratten.
Dasypodius
290r
; Öst. Wb.
1, 244
.2.
›jn. militärisch bedrängen, belagern‹; Spezialisierung zu 1.Bedeutungsverwandte:
vgl. ängsten
Belegblock:
Allg. Schau-Buͤhne
65, 13
(Frankf.
1699
): Die Spanier [...] spahrten auch keine Kosten / die Belaͤgerten dergestalt zu aͤngstigen / daß sie auff die Ergebung gedencken solten.
Chron. Nürnb.
5, 644, 16
(nobd.
, 1501
): der herr der slaf und laß uns betruͤben und angstigen die Türken und kum uns nicht zu hilf.