20. Literaturhinweise

20.1. Literaturhinweise können zum Wort als Ganzem und zu jeder seiner Eigenschaften gegeben werden. In ersterem Falle stehen sie im Artikelkopf (vgl. das unten aufgeführte Beispiel abenteuer), im zweiten Falle innerhalb derjenigen Informationsposition, in der die betroffene Worteigenschaft behandelt wird. Das sind sehr oft die einzelnen Bedeutungsansätze, da diese die eleganteste Handhabe bieten, dem Benutzer noch zusätzliche Informationsmöglichkeiten über die im weitesten Sinne kulturgeschichtlichen, darunter vor allem sach- und begriffsgeschichtlichen Bezugspunkte der behandelten Wortbedeutungen zu nennen (vgl. das Beispiel abdecken).

Einen besonderen Status und besondere Quantität hat die Angabe sekundärer Quellen. Diese werden zum einen Teil im Belegstellenblock (vgl. 17.) verzeichnet, immer dann nämlich, wenn sie den aus dem eigenen Quellencorpus erschlossenen Wort- und Bedeutungsbestand zusätzlich sinnvoll zu dokumentieren vermögen. Ihr anderer Teil dagegen, nämlich derjenige, dem Wort- und Bedeutungsansätze entnommen wurden, die bei dem praktizierten Verfahren der Quellenexzerption aus dem eigenen Corpus nicht erschließbar waren, kann deshalb nicht im Belegstellenblock erscheinen, weil dieser für die gerade genannten Fälle leer ist. Dieser Teil der Angabe von Sekundärquellen enthält der Funktion nach zwar ebenfalls Belegnachweise, soll hier aber zu den Literaturhinweisen gerechnet werden, um nicht einen eigenen Belegstellenblock mit allen Folgen für den Druckraum (größerer Durchschuß, neuer Zeilenanfang, vgl. 17.1.) ansetzen zu müssen.

20.2. Folgende (gekürzt zitierte) Beispiele sollen die Form der Literaturhinweise demonstrieren:

abenteuer [...]. Zum Wandel v > b sowie zur Etymologie [...] vgl. Dwb, Neub. 1, 150 [...]. Weitere Lit.: J. Grimm, Kl. Schriften 1, 21879, 83–112; Merker/Stammler 1, 102; Rosenqvist, Der frz. Einfluß auf die nhd. Sprache in der 1. Hälfte des XIV. Jahrhunderts. 1932, 76–77; [...]; Müller in: Kaiser, Gesellschaftliche Sinnangebote in mittelalterlicher Literatur. 1980, 11–59; [...].

abdecker [...]. Zur Sache: Bader, Rechtsformen. 1973, 57 f.; Kramer, Volksleben Bamb. 1967, 49; 238; 244; [...]; Lau, Qu. Neuß 104*: Verwendung des Abdeckers in Polizeifunktionen [...].

abkunft [...]. 1. ›das Herabkommen [...]‹; [...]. – Wrede, Aköln. Sprachsch. 24 b. 2. ›Nachkommenschaft‹; [...]. – Bauer/C. 2, 121.

20.3. Zur Zitiertechnik gelten folgende Regeln:

(1) Monographien, die im Verzeichnis der Sekundärliteratur aufgeführt werden, erscheinen entweder unter einer dort aufgelösten Sigle (wie z. B. Wrede, Aköln. Sprachsch.) oder in einer zwar reduzierten, aber aus dem Literaturverzeichnis identifizierbaren bibliographischen Form (vgl. z. B. Bader, Rechtsformen. 1973).

(2) Monographien, die nicht unter der Sekundärliteratur nachgeschlagen werden können, werden ebenfalls in reduzierter, aber die Identifizierbarkeit des Werkes nicht in Frage stellender Weise angegeben.

(3) Unselbständig erschienene Beiträge (also z. B. Zeitschriftenartikel, Lexikonartikel, Beiträge zu Festschriften, Sammelwerken usw.) werden prinzipiell nicht mit Titelangabe, sondern wie folgt zitiert: Müller, in: Kaiser, Gesellschaftliche Sinnangebote in mittelalterlicher Literatur. 1980, 11–59, also unter Nennung von Verfasser, Zeitschrift/Lexikon/Festschrift/Sammelwerk usw. in üblicher Abkürzung oder in verstehbarer Kurzform, Erscheinungsjahr, Seitenzahl.