talvogt,
der
.
›vom Landesherrn bestellter, oberster Gerichtsherr über das Gebiet des Salzabbaus (das Tal) in Halle/Saale‹;
zu
tal
 1.

Belegblock:

Opel, Spittendorf
171, 30
(
osächs.
,
um 1480
):
das bott der talvoigt, und der rath liessen [...] das gebott von des raths wegen auch so thun.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
29, 26
.