tagewart,
der
;–/-en
.›nicht grundhöriger, nach Tagelohn bezahlter Landarbeiter‹;
vgl.
tag
1; 4.Bedeutungsverwandte:
vgl. tagdienster
taghauer
taglöner
tagwaner
tagwerker
Belegblock:
Thür. Chron.
17r, 13
(Mühlh.
1599
): die jhnen auch vmb Taglohn Arbeiteten / nandten sie auch Tagewarten / von denen noch das Saͤchsisch Landrecht saget.
Thiele, Chron. Stolle
59, 21
.