tagewart,
der
;
–/-en
.
›nicht grundhöriger, nach Tagelohn bezahlter Landarbeiter‹;
vgl.
tag
 1; 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
tagdienster
,
taghauer
,
taglöner
,
tagwaner
,
tagwerker
.

Belegblock:

Thür. Chron.
17r, 13
(
Mühlh.
1599
):
die jhnen auch vmb Taglohn Arbeiteten / nandten sie auch Tagewarten / von denen noch das Saͤchsisch Landrecht saget.
Thiele, Chron. Stolle
59, 21
.