statgrabe,
der
.›die Stadt schützender und je nach Lage, Größe und Zustand zugleich verschiedenen Zwecken (z. B. der Abwasserführung, besonderer Bebauung, der Fischhaltung) dienender Graben‹;
zu
stat
(die
) 3 und grabe
(der
) 1.Rechts- und Wirtschaftstexte, auch Chroniken.
Syntagmen:
der s. jm. sein
›gehören‹; im s. ertrinken, in den s. fallen, etw. in den s. bauen / setzen, die profeien
›Aborte‹ ire säs in den s. haben, der brunne aus dem s. fliessen
; der alte s
.; der weingarte am s
.Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
331, 13
(rhfrk.
, 1551
): Die fischenz, item der statgraben sei allain junker Hansen.
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 121, 10
(hess.
, 1579
): sollen alle profeyen, so in unsere stattgräben ihre seß von alters gehapt und noch haben, nochmals also bleiben.
Kollnig, Weist. Schriesh.
251, 44
; Küther, UB Frauensee
153, 29
; Chron. Nürnb.
5, 497, 16
; Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
191, 8
; Chron. Augsb.
8, 214, 5
; Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 559, 1
; Uhlirz, Qu. Wien
2, 2, 3541, 25
.‒
Vgl. ferner s. v. papiermüle
.