prosequieren,
V.;
aus
lat.
prōsequı̄
(›verfolgen, begleiten, geleiten‹
Georges
).2, 2026
›etw. (gerichtlich) verfolgen‹.
Urkunden, Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
nacheilen
nachjagen
nachziehen
verfolgen
Wortbildungen:
prosequierung
Belegblock:
Laufs, Reichskammergo.
180, 35
(Mainz
1555
): soll der kläger an das keiserlich cammergericht, wie recht ist, zu appelliren und sein appellation zu prosequiren macht haben.
Rot
343
(Augsb.
1571
): Prosequirn, Nach eylen / nachziehen / nach jagen / verfolgen.
Köbler, Stattr. Fryburg
72, 28
(Basel
1520
): In welcher zyt die appellacion vor dem oberrichter prosequiert sol werden.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
56, 8
(moobd.
, 1597
): Vnnd solle hernach mein stattrichter durch den stattschreiber auf prosequirung der schüb vleissig achtung geben lassen.