pro,
Präp.;
aus
lat.
pro
›vor, für, zugunsten, statt‹
(Georges
; 2, 1930
Kluge/S.
).1995, 648
1.
bezeichnet in Verbindung mit einer Personen- oder Sachbezeichnung den Schutz, Vorteil, ›zugunsten von jm./etw.‹.Belegblock:
Weise. Jugend-Lust
104, 1
(Leipzig
1684
): Das heisst pro patria gefochten / wenn man sich die unnuͤtzen Collegen vom Halse schafft.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
37, 9
(mslow. inseldt.
, 1606
): Sponsores pro Martino Vogler śunt. Andre Nußdorfer Kirchen Vater, Thomam Rośenberger.
2.
bezeichnet in Verbindung mit einer Personenbezeichnung die Stellvertretung, Gleichgeltung, ›wie, so gut wie, als‹.Belegblock:
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
154, 20
(mslow. inseldt.
, 1625
): seindt pro civibus an vnnd aufgenomben worden [...] Jano Paulig vnnd Wenkho Heydugg.
3.
bezeichnet in Verbindung mit zwei Größen ein Verhältnis nach Beschaffenheit und Wert, von Maßen und Gewichten, ›im Verhältnis zu, für, je‹.Belegblock:
Loose, Tuchers Haushaltb.
130, 13
(nürnb.
, 1516
): schenckt dem haußkometter 50 pameranczen pro 1 fl., damit ein aufhebschussel pro 80 ℔.
Memminger Chron.
14, 27
(Ulm
1660
): Am Montag nach S. Michels-Tag bracht man Newen Wein die Maß pro 4 Pfen. vnd den besten Landwein vmb 5 Pfen.
Schirmer, Kaufmannsspr.
1911, 148
.