principalschuldner,
der
.›Hauptschuldner‹; zu
principal
(Adj.).Belegblock:
Rintelen, B. Walther
133, 10
(moobd.
, 1552
/8
): das der Glaubiger den Principal Schuldner zuvor beklagt und ausfündig gemacht hete, das der Schuldner der Bezallung nit statthaft sey.