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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 22.03.2022 13:08
pfründperson,
die
.
›Inhaber, Nutznießer einer Pfründe‹;
zu
pfründe
4; 5,
person
5.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
6, 1648
(a.
1589
).