pflichtbar,
Adj.
›dienstbar, schuldig‹;
zu
pflicht
 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
pflichtig
.

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
126
(
Nürnb.
1517
):
der tetlich oder müntlich schmehet, der wirdet pflichtbar sein des ewigen feuers.
Dief./Wü.
800
.