pfandschatzung,
die
.›Schätzung von Pfändern‹;
zu
pfand
3; 4; 5.Belegblock:
Rennefahrt, Zivilr. Bern
301, 3
(halem.
, 1613
): das inen zů peen und straf sölliches ires verbrechens von dieserem unserem ußgangnen verbot an darumb kein gricht noch recht gehalten, noch einich pfandtschatzung gestattet werden sölle.