negligieren,
V.;
aus
lat.
neglegere
›vernachlässigen‹
(
Georges
2, 1131
).
›etw. vernachlässigen‹.
Bedeutungsverwandte:
verachten
,
verliederlichen
; vgl.
absäumen
,
achterstellen
,
dahintenlassen
,
lassen
 24.
Gegensätze:
1
achten
 2.
Wortbildungen:
˹
neglection
,
negligenz
˺ (dazu bdv.:
liederlichkeit
,
nachlässigkeit
,
versäumung
).

Belegblock:

Rennefahrt, Gebiet Bern
567, 24
(
halem.
,
1675
):
daß sie, die entrepreneurs, umb alles dasjenige, so ihnen vertrowt wirt, guͦt sein und so durch ihre schuldt oder negligentz etwas verlohren wurde, sie daßelbe als billich ersetzen sollen.
Rot
331
(
Augsb.
1571
):
Negligentz oder neglection, Nachlessigkeyt / vnfleiß / liederlichait / versaumung. [...]. Negligirn, Verachten / nit achten / verlied’lichen / in wind schlahen / ohn sorg / oben hin lassen gehn.