nachteinung,
die
.
›von Personen begangener nächtlicher Frevel in einer Flur (Wald, Feld, Wiese); von Haustieren verursachter Flurschaden‹; zu
1
nacht
 1,
einung
I, 2a.
Syntagmen:
die n. begehen / verbrechen / berügen
;
die n
. (Subj.) [ein Betrag]
sein, frevellich sein
;
die n. im wald, in wiesen, auswendig der mauer, von kühen
.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 216, 3
(
hess.
,
1355
):
ein nachteynunge uzwendig der mure, die ein gertener adir sin wyp begent, [...] ein phund phen., die beruget werden von eyme gesworn schutzen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
272, 10
(
rhfrk.
,
1556
):
zue nachteynung von küen und pferden und seuen ungeverlich 1 ℔ heller.
Rwb
9, 1283
;
Pfälz. Wb.
5, 27
.