nachschreien,
V., unr. abl.
›jm. (einem Verdächtigen, Diskriminierten) etw. hinterherrufen; jm. nachschreien‹; auch: ›jn. rechtlich verfolgen‹;
vgl.
nach
3.Bedeutungsverwandte:
vgl. äfern
anschreien
Belegblock:
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
72v, 29
(Leipzig
1588
): wie lieb sind manchem die Hellekuͤchlin / [...] / Vngeacht / das jnen Gott biss in die Helle nachschreyet / klaget vnd saget.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
54, 22
(Straßb.
1650
): ein Scherge, [...], der verfolgete einen Dieb mit lautem nachschreyen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 723, 14
(schwäb.
, um 1600
): solle keiner, [...], in dre herschaft gericht [...] eingelassen werden so nachschreiende herren haben.
Maaler
299r
(Zürich
1561
): Eim Nachschreyen / Eim ruͤffen. [...]. Eine͂ mit schmaͤchlichen worte͂ Nachschreyen vnd übel beschaͤlten.
Rwb
9, 1242
.