nachfüren,
V.
1.
›etw. hinterherführen, nachführen‹.

Belegblock:

Ralegh. America
18, 17
(
Frankf.
1599
):
daß wir nicht [...] Prouiant genug mit vnsern kleinen Nachen koͤndten nachfuͤhren.
Wyss, Limb. Chron.
35, 22
.
2.
›etw. verzeichnen‹.
Bedeutungsverwandte:
ausweisen
 3,
nachbrengen
.

Belegblock:

Schöpper
98b
(
Dortm.
1550
):
Mentionem facere. Vermelden nachbringen nachfuͤren außweisen meldung thun.
Hilliger, Urb. St. Pantaleon
524, 9
(
rib.
,
1650
):
sollen sie wie der pfachtzettul nachfuret die erste 6 jahr nachlassung haben.