nachfüren,
V.
1.
›etw. hinterherführen, nachführen‹.Belegblock:
Ralegh. America
18, 17
(Frankf.
1599
): daß wir nicht [...] Prouiant genug mit vnsern kleinen Nachen koͤndten nachfuͤhren.
Wyss, Limb. Chron.
35, 22
.2.
›etw. verzeichnen‹.Bedeutungsverwandte:
ausweisen
nachbrengen
Belegblock:
Schöpper
98b
(Dortm.
1550
): Mentionem facere. Vermelden nachbringen nachfuͤren außweisen meldung thun.
Hilliger, Urb. St. Pantaleon
524, 9
(rib.
, 1650
): sollen sie wie der pfachtzettul nachfuret die erste 6 jahr nachlassung haben.