mutterteil,
der
, auch
das
;
-s/–
.
›Erbteil, das den Kindern von der Mutterseite her zusteht‹;
vgl.
mutter
 1,
teil
 1.
Gegensätze:
vaterteil
.
Syntagmen:
den m. geniessen / verkaufen, jm. den m. aussetzen / machen / fordern
;
um den m. eine richtung machen
;
der m. der kinder
;
der anwartende / gebürliche m
.;
der anfal, die ausmachung des mutterteils
.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
121, 5
(
thür.
,
1474
):
Daruff ist yme vor den anefal muterteyls von synes wybes wegen zcwelff Rynsche guldene worden.
Ebd.
142, 18
:
daz dieselbige persone [...] yren kindern yren geborlichin muter⸗ addir vaterteyl ußsetczet.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
4, 13
(
nböhm.
,
1546
):
[Vhrsila] hat ihrem bruder Vrban Demut ihr vatehr vnd muttertheil recht vnd redlich erblich vorkauft.
Grosch u. a., a. a. O.
130, 32
;
König-Beyer, a. a. O.
56, 29
;
Rwb
9, 1107
.
Vgl. ferner s. v.
aussenstehen
 1.