mutieren,
V.;
aus
lat.
mūtāre
›bewegen‹
(Kluge/S.
; vgl. 2011, 643
Georges
).2, 1073
›etw. wechseln, verändern‹ (generell); speziell: ›die Stimmlage, Tonart wechseln‹ (ütr. auch von der Vogelstimme gesagt); ›die Angriffsrichtung beim Schwertkampf verändern‹; ›räumlich in eine bestimmte Richtung mutieren‹ (von Krankheiten).
Bedeutungsverwandte:
ändern
verkeren
verwandeln
wechseln
Wortbildungen
mutant
veränderer
verkerer
verwandler
wechsler
mutation
-az
u. ä.) ›Wechsel‹ (dazu bdv.: änderung
verwandlung
Das neue Lex. d. Musik
).3, 402
Belegblock:
Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 58, 2
(rhfrk.
, 1523
): es waren des selben mals [...] vast deuwer die den bass singen solten. sie mutierten und gewunnen falsche stimmen.
v. Groote, Muskatblut
21, 43, 15
(nobd.
, 1. H. 15. Jh.
): die [vögelin] konnent ja gantz muͦsica, | discant vnd tenuͦren, | [...] | [...] ich hab ir guͦnst, | wan si gelich muͦteren.
Sudhoff, Paracelsus
6, 419, 33
(1528
): der morbus mutirt sich in die hauptglider und verharret bis auf sein zeit.
Haltaus, Liederb. Hätzlerin
2, 57, 68
(schwäb.
, 1471
): Nun maisterlich quinttieren | Vnd die mutantzen diuidieren | Nach der Conduckten süssem val | Sungens, das es da erhal | Mit süsser weis vff vnd ab.
Rot
330
(Augsb.
1571
): Mutirn, verwandlen / andern / wechslen / verkeren / der knab mutirt / das ist / verkert sein knaben stim͂ in ein maͤnndliche. Mutation, Verwandlung / Enderung / wechslung / verkerung / Wirdt auff den Vniuersiteten, oder Hohen schuͦlen / für ein zeyt genommen / darinn einer studirt / vnd nachmals von einem zum andern kompt [...]. Es wirt gemeingklich ein halbs Jar / für ein mutation gerayt. Mutant, Ein verkerer / veraͤndrer / wechsler / verwandler / dann also werden die Knaben geheyssen / die jr stim͂ wie oben gemelt aͤndern.
Wierschin, Liechtenauer. Fechtk.
105, 384
(oobd.
, 1. H. 15. Jh.
): Mörck daß mutiern. Daß mutiern treyb also: wenn du [...].
Buijssen, Dur. Rat.
122, 5
(moobd.
, 1384
): von der mutaczen dez priester nach der epistel.
Sudhoff, a. a. O.
4, 640, 19
.‒
Vgl. ferner s. v. indes
3.