mushafen,
der
;
-s
, auch
-Ø/–
.
1.
s.
mus
(
das
) 1.
2.
ein großer Topf in Spitälern, in welchen „ein dicker Brei aus Gerste, Hafermehl, Hülsenfrüchten usw. zur Speisung Hilfsbedürftiger gekocht wurde“ (
Schweiz. Id.
2, 1014
); als Metonymien: ›Einrichtung zur Speisung Hilfsbedürftiger‹; ›Recht zur Inanspruchnahme der Einrichtung‹; der
mushafen
2 steht in Zusammenhang mit der Armenfürsorge, dem Almosenwesen, auch der Förderung z. B. Studierender; seine Inanspruchnahme unterlag dem latenten Verdacht auf Mißbrauch und war deshalb streng geregelt;
vgl.
mus
(
das
) 1,
1
hafen
 1.
Halem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
almosen
 3,
leibgedinge
 1.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern
434, 21
(
halem.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
damit durch anrichtung des mußhaffenn vnnd almuͦsens nitt vyll froͤmd pettler vnnd muͤssiggenger erzogenn vnnd in die statt ze zuͥchen gereitztt waͤrdenn, [...] so soͤllent min hern [...] die froͤmden pettler, [...], angends von der statt wysenn.
Ebd.
677, 32
(
1539
):
alles abholtz, so da fallt, [soll] zu den ziegelhoͤfenn vnnd dem mußhafen gfuͤrt vnnd geprucht werdenn.
Rennefahrt, Gebiet Bern
164, 33
(
halem.
,
1586
):
das man den ußtheileren desselben durch ein zedel bevelch gebe, von den schaffnern deß muͦßhafens und grossen almuͦsens, ouch andern, [...], so den muͦßhafen oder sonst wuchliche und andere almuͦsen und lybding von der statt hand, in schrift ußzebringen, weliche sy dann diß almuͦsens abwysen.
Ders., Staat/Kirche Bern
911, 15
(
halem.
,
1628
):
was für arme dürfftige, alte und junge personen darinn vorhanden, die von uns kein sonderbar bestimpt allmuͦsen, muͦßhafen, leybding oder wuchenschilling habend.
Ders., Zivilr. Bern
444, 32
;
548, 24
;
Rwb
9, 1051
.