mitverwandte,
der
;–/-n
.›Person, die mit einer oder mehreren anderen in einem unterschiedlichen Verhältnis des Zusammenhandelns, der Zugehörigkeit, der Beteiligung, der Identität, der Gesinnung usw. steht‹; im einzelnen z. B.: ›Getreuer‹; ›Miterbender‹; ›Kollege einer Arkangruppe‹; ›Spießgeselle‹; ›Konfessionsbruder‹; ›Geschäftsteilhaber‹ usw.; zu
mit-
[+ Subst.].Gehäuft obd.
Bedeutungsverwandte:
anhänger
Belegblock:
Franck, Decl.
346, 6
(Nürnb.
1531
): das schier gar kein mensch ist / der nicht lieber ein buͦler oder spieler von sein mitverwandten woͤl genant werden / dann ein volle kuͦ.
Chron. Augsb.
5, 376, 22
(schwäb.
, um 1530
): Des churfursten von Sachsen mit seinen mitverwandten confession oder bekhantnus.
Ebd.
7, 272, 3
(zu 1552
): haben die erbarn von den alten geschlechten und die zünftigen, [...] durch die vesten und ersamen N. N. [...] als gevolmechtigte irer mitverwandten mit hentgebenden treuen [...] zuͤ Gott, dem allmechtigen, zuͤgesagt, [...].
Ebd.
8, 462, 10
(zu 1564
): Anno 1564 [...] ist [...] der röm. kay. mt. achterklärung wider den Wilhalm von Grumbach, [...] und sonsten noch andere drei sambt allen iren andern anhengern und mitverwandten offentlich an das Rathaus angeschlagen [...] worden.
Volz, Prophet Daniel E
4, 5
(Augsb.
1537
): biß das jhr mituerwanter
[der
weisen, Chaldäer]
kam Daniel [...] welcher hat in jhm den gaist der hailigen Goͤtter. Turmair
1, 351, 32
(Nürnb.
1541
): keiser Iulius, do er von unsern nachpaurn den Franzosen, Schweizern und iren mitverwanten den Baiern redt.
Helbig, Qu. Wirtsch.
5, 118, 6
; 157, 25
; Rennefahrt, Gebiet Bern
611, 34
; Rauwolf. Raiß
7, 6
; Vorarlb. Wb.
2, 435
.