manual,
der
;–/-en
;aus
mlat.
manualis
(Niermeyer
; vgl. lat. 2002, 2, 843
manuālis
, Georges
).2, 803
›Handbuch zur Verzeichnung rechtsrelevanter Vorgänge‹; als Metonymie: ›Person, die jn. in Tagesdienste einführt‹.
Bedeutungsverwandte
(zur Metonymie): anweiser
2
lerer
Belegblock:
Rot
327
(Augsb.
1571
): Manual, Anweiser / Lehrer / der eim etwas in die handt gibt / den handtgriff lehret. Als die so die jungen Priester inn den Ceremonijs vnd Meß lesen vnterweysen / werden manuallen geheissen.
Rwb
9, 181
.