leihegeld,
das
.1.
›geborgtes Geld, Darlehen, Geldschuld‹; zu
leihen
2, geld
(das
) 1.Belegblock:
Chron. Mainz
1, 104, 37
(rhfrk.
, 15. Jh.
): hat man auch bezalt in diesem 6 ½ jare sint der ersten rechenunge von altem und nuwem lihegelt, das gemeinlich geluwen ist, 2000 g.
Ebd.
107, 37
: so ist man auch schuldig von nuwem ligelt 1739 g.
Rwb
8, 1165
.2.
›Lehenzins, vom Entleiher jährlich zu zahlende Abgabe für ein erhaltenes Recht; einmalige Gebühr bei der Verleihung eines Gutes‹; zu
leihen
4, geld
(das
) 4.Syntagmen:
etw. zu l. geben, um l. pazisieren
.Belegblock:
Schib, Urk. Laufenb.
224, 5
(halem.
, 1537
): haben wir burgermeister, [...] vnserem burger [...] Marr Wetzlen gelihen vnd zugestelt vnser stat saltzkauf mit aller fryheit fuͥnf jar lang [...], also das er gemeini stat sol vertigen vnd verwaren mit saltz [...], dauon sol er vns [...] geben zu lichgelt 40 ℔ stebler.
Rwb
8, 1164
.3.
›gerichtliche Beglaubigungsgebühr bei der Übereignung einer Morgengabe‹; zu
leihe
1, geld
(das
) 2.Syntagmen:
etw. zu l. geben
.Belegblock:
Rwb
8, 1165
(a. 1485
).