leihegeld,
das
.
1.
›geborgtes Geld, Darlehen, Geldschuld‹;
zu
leihen
 2,
geld
(
das
) 1.

Belegblock:

Chron. Mainz
1, 104, 37
(
rhfrk.
,
15. Jh.
):
hat man auch bezalt in diesem 6 ½ jare sint der ersten rechenunge von altem und nuwem lihegelt, das gemeinlich geluwen ist, 2000 g.
Ebd.
107, 37
:
so ist man auch schuldig von nuwem ligelt 1739 g.
Rwb
8, 1165
.
2.
›Lehenzins, vom Entleiher jährlich zu zahlende Abgabe für ein erhaltenes Recht; einmalige Gebühr bei der Verleihung eines Gutes‹;
zu
leihen
 4,
geld
(
das
) 4.
Syntagmen:
etw. zu l. geben, um l. pazisieren
.

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
224, 5
(
halem.
,
1537
):
haben wir burgermeister, [...] vnserem burger [...] Marr Wetzlen gelihen vnd zugestelt vnser stat saltzkauf mit aller fryheit fuͥnf jar lang [...], also das er gemeini stat sol vertigen vnd verwaren mit saltz [...], dauon sol er vns [...] geben zu lichgelt 40 ℔ stebler.
Rwb
8, 1164
.
3.
›gerichtliche Beglaubigungsgebühr bei der Übereignung einer Morgengabe‹;
zu
leihe
 1,
geld
(
das
) 2.
Syntagmen:
etw. zu l. geben
.

Belegblock:

Rwb
8, 1165
(a. 
1485
).