leibsbete,
leibbete,
die
.›jährlich zu erbringende Abgabe eines Leibeigenen an den Leibherren, mit der er die Leibeigenschaft anerkennt‹;
vgl.
1
leib
4, 1
bete
4; 5.Zur Sache:
Hrg
.2, 1760
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1
bete
Syntagmen:
die l. fordern, schuldig sein, jm. die l. geben; jn. in die l. auffangen, etw. zu l. geben
.Wortbildungen:
leibsbetehun
Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
1, 1006, 8
(mosfrk.
, 1498
): auch sol ein heimberger unsern herren ufheben die leibbêth, davon gibt man ihm ein lb. hl.
Loersch, Weist. Boppard
57,
Anm. 1 (mosfrk.
, 1647
): Was sonsten die frondiensten anlangt, ist ein jeder leibeigener schuldig, jährlichs 4 albus leibbedt.
Brinkmann, Bad. Weist.
64, 34
(rhfrk.
, 1555
): ein leibeigener mann gibt jerlich zu leibsbet zwolf dn. und ein leibeigene frau sieben dn.
Kollnig, Weist. Schriesh.
261, 7
(rhfrk.
, 1568
): [freyheit] daß man der herrschaft kein haupt- oder wadtmahl zu tedingen, herren- oder leibshüner, wie auch leibsbeet zue geben schuldig.
Kollnig, a. a. O.
183, 7
; Pfälz. Wb.
4, 890
; Rwb
8, 1052
.‒
Vgl. ferner s. v. 1
leib
4.