leibrecht,
das
.
1.
›auf Lebenszeit an eine einzelne Person verliehenes Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut‹;
zu
1
leib
 4,
recht
(
das
) 6.
Syntagmen:
ein l. haben, jm. ein l. verleihen; das künftige l
.
Wortbildungen:
leibrechtsbrief
›Urkunde über die Verleihung eines Leibrechts‹ (a. 1372; 1523).

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 272, 12
(
schwäb.
,
1515
):
dann die armenleut kain erbrecht noch leybrecht uff den guetern haben.
Herzog, Landsh. UB
657, 30
(Regest);
Rwb
8, 1110
;
Schwäb. Wb.
4, 1128
.
2.
›lebenslängliche Rente als Schadensersatz für eine Körperverletzung‹;
zu
1
leib
 4,
1
rente
.

Belegblock:

Rwb
8, 1111
(a. 
1517
).