leibrecht,
das
.1.
›auf Lebenszeit an eine einzelne Person verliehenes Nutzungsrecht an einem Wirtschaftsgut‹; zu
1
leib
4, recht
(das
) 6.Syntagmen:
ein l. haben, jm. ein l. verleihen; das künftige l
.Wortbildungen:
leibrechtsbrief
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 272, 12
(schwäb.
, 1515
): dann die armenleut kain erbrecht noch leybrecht uff den guetern haben.
Herzog, Landsh. UB
657, 30
(Regest); Rwb
8, 1110
; Schwäb. Wb.
4, 1128
.2.
›lebenslängliche Rente als Schadensersatz für eine Körperverletzung‹; zu
1
leib
4, 1
rente
.Belegblock:
Rwb
8, 1111
(a. 1517
).