laubris,
der
,
laubreise,
laubriese,
laubriesene,
die
;
zu den
ahd.
und
mhd.
Vorstufen dieser Bildungen vgl.
Schweiz. Id.
(s. u.) sowie
Dwb s. v.
Reise, Ries, Rise
(
die
).
1.
›Laubfall‹; in mehreren Stufen metonymisch: ›Herbst (als Zeit des Laubfalls)‹; ›Jahr; Jahresumlauf‹ (oft in Angaben von Verjährungsfristen begegnend); von daher auch: ›Verjährung‹;
zu
1
laub
.
Syntagmen:
[eine Anzahl, oft:]
neun / zehen l. unangesprochen / onangezogen; sich des l. bedienen
.
Wortbildungen:
laubriesejar
(a. 1616).

Belegblock:

Grimm Weisth.
1, 26, 1
(
Zürich
1431
):
der der güter koufft, vnd die inn hat drig loubrisinen vor einem landsessen vnd nün loubrisinen vor einem, der nit inlands ist, [...] den sol dannenthin ein [...] gericht da by schirmen.
Ebd.
4, 350, 8
(
halem.
,
1464
):
welher eigen vnd erb inn hett, [...] vnansprächig [...] nün jar vnd zehen loubrisen, der sol es denn für eigen haben.
Argovia
4, 344, 14
(
halem.
,
1568
):
Was guotes oder gülten jemants nün oder zehen loubrisinen vnangesprochen vnd vnversuocht einicher rechten besessen [...], der soll darby beliben.
Grimm a. a. O.
172, 40
;
Rwb
8, 756
;
Pfälz. Wb.
4, 811
;
Schweiz. Id.
3, 65
;
6, 1356
;
1362
;
1369
;
1372
;
Vorarlb. Wb.
2, 234
;
Schwäb. Wb.
4, 1027
.
2.
›Laubhüttenfest‹;
zu
1
laub
.
Bedeutungsverwandte:
laubrast
,
laubrust
.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel
1, 362, 15
(
Straßb.
1466
):
Wann der mestag der iuden die laubroß
[Var.:
laubryß [...] laubreis
]
was nachen.
Ebd.
6, 370, 9
:
Vnd machten die laubroß
[Var.:
laubreiß, laubriß, laubrast
]
vnd den hochzeitlichen tag als es ist geschriben in der ee.