laubris,
der
,laubreise,
laubriese,
laubriesene,
die
;zu den
ahd.
und mhd.
Vorstufen dieser Bildungen vgl. Schweiz. Id.
(s. u.) sowie Dwb s. v.
Reise, Ries, Rise
(die
).1.
›Laubfall‹; in mehreren Stufen metonymisch: ›Herbst (als Zeit des Laubfalls)‹; ›Jahr; Jahresumlauf‹ (oft in Angaben von Verjährungsfristen begegnend); von daher auch: ›Verjährung‹; zu
1
laub
.Syntagmen:
[eine Anzahl, oft:] neun / zehen l. unangesprochen / onangezogen; sich des l. bedienen
.Wortbildungen:
laubriesejar
Belegblock:
Grimm Weisth.
1, 26, 1
(Zürich
1431
): der der güter koufft, vnd die inn hat drig loubrisinen vor einem landsessen vnd nün loubrisinen vor einem, der nit inlands ist, [...] den sol dannenthin ein [...] gericht da by schirmen.
Ebd.
4, 350, 8
(halem.
, 1464
): welher eigen vnd erb inn hett, [...] vnansprächig [...] nün jar vnd zehen loubrisen, der sol es denn für eigen haben.
Argovia
4, 344, 14
(halem.
, 1568
): Was guotes oder gülten jemants nün oder zehen loubrisinen vnangesprochen vnd vnversuocht einicher rechten besessen [...], der soll darby beliben.
Grimm a. a. O.
172, 40
; Rwb
8, 756
; Pfälz. Wb.
4, 811
; Schweiz. Id.
3, 65
; 6, 1356
; 1362
; 1369
; 1372
; Vorarlb. Wb.
2, 234
; Schwäb. Wb.
4, 1027
.2.
›Laubhüttenfest‹; zu
1
laub
.Bedeutungsverwandte:
laubrast
laubrust
Belegblock:
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
1, 362, 15
(Straßb.
1466
): Wann der mestag der iuden die laubroß
[Var.:
laubryß [...] laubreis]
was nachen. Ebd.
6, 370, 9
: Vnd machten die laubroß
[Var.:
laubreiß, laubriß, laubrast]
vnd den hochzeitlichen tag als es ist geschriben in der ee.