landscheider,
landschieder,
der
;
–/-Ø
;
zur 1. bzw. 2. Hochstufe von
-scheiden
.
›amtlich bestellter Grenzbeschauer, Person, die die Grenzbegehung und den damit verbundenen Neuvollzug der Grenzfestsetzung durchführt‹;
zu
land
 4; 8.
Syntagmen:
die l. ansuchen / wälen; erkentnis / schiedspruch des l.; geschworener / verordneter l
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist.
68, 33
(
rhfrk.
,
1661
):
Die verordnete landschieder sollen nebens dem schultheßen und burgermeistern nach gehaltenem undergang oder veltschied [...] ihre zehrung bei dem würt haben.
Foltz, UB Friedb.
1, 528, 25
(
Friedberg
1403
):
Rule von Gettenauwe und Pedir Huppe [...], gesworen lantscheidir [...] bezeugen, dass, die Lysperger habestad gelegen uf dem Hauge [...] allewege fry sii gewest.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
39, 13
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
194
;
Rwb
8, 608
;
610
.