landscheider,
landschieder,
der
;–/-Ø
;-scheiden
.›amtlich bestellter Grenzbeschauer, Person, die die Grenzbegehung und den damit verbundenen Neuvollzug der Grenzfestsetzung durchführt‹;
zu
land
4; 8.Syntagmen:
die l. ansuchen / wälen; erkentnis / schiedspruch des l.; geschworener / verordneter l
.Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
68, 33
(rhfrk.
, 1661
): Die verordnete landschieder sollen nebens dem schultheßen und burgermeistern nach gehaltenem undergang oder veltschied [...] ihre zehrung bei dem würt haben.
Foltz, UB Friedb.
1, 528, 25
(Friedberg
1403
): Rule von Gettenauwe und Pedir Huppe [...], gesworen lantscheidir [...] bezeugen, dass, die Lysperger habestad gelegen uf dem Hauge [...] allewege fry sii gewest.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
39, 13
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
194
; Rwb
8, 608
; 610
.