landlosung,
die
.1.
›Handänderungsgebühr, Abgabe beim Verkauf von Grundstücken‹; zu
land
4, 1
losung
4.Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
1, 872, 1
(mosfrk.
, 1550
): wan einer, der uf dem königreich begutet were, etwas verkauft [...], was der m. g. h. verfallen were? Er sie m. gn. h. ein besthaupt, dem schultheißen die lantlosung, nemlich 3 alb. [...] verfallen.
2.
›verabredetes Zeichen als Alarmruf für die Bewohner eines Landes‹; zu
land
5; 8, 2
losung
2.Syntagmen:
die l. observieren
.Belegblock:
Vorarlb. Wb.
2, 215
(a. 1643
).