lärenbecher,
der
.›Beamter des Wasser- und Donauschifffahrtsamtes in Wien, zuständig für den Verkauf von Donauschiffen‹.
Syntagmen:
der l. etw. verkaufen; dem l. etw. anbieten / anzeigen
.Wortbildungen:
lärenbecheramt
lärenbecherrecht
lärenbecherrechtsordnung
Belegblock:
Uhlirz, Qu. Wien
2, 2, 2197, 49
(moobd.
, 1422
): Eberharten, den lernpecher [...] ½ ℔ dn. gelts.
Starzer, Qu. Wien
1, 5, 5966, 1072
f. (moobd.
, 1644
): ain läre zülln, wie verstanden, sechs pfenning [...] welche aber in solcher zeit auß unserm lährenbecher-ambt erkaufft und lähr hindan getrieben werden, seyndt diß orths erlassen.
Öst. Wb.
2, 762
; Rwb
8, 715
.