kirchtüre,
kirchentüre,
die
;–/-n
.›Kirchentür‹; in Rechtstexten: ›Grenze des Immunitätsbereichs der Kirche, Ort für Bekanntmachungen‹;
zu
kirche
1, tür
1.Syntagmen:
eine k. aufbrechen / aushauen / machen; durch die k. auslaufen, etw. an der k. anschlagen / einhauen / verkünden, jn. an der k. enteren, etw. / sich für die k. legen, etw. unter die k. stellen, jn. vor der k. bieten, zu der k. gehen; geschwelle der k.; ring / schlos an der k.
Belegblock:
Chron. Nürnb.
4, 361, 5
(nobd.
, 15. Jh.
): in dem jar da macht man die new kirchtür zu sant Sebolt.
Thiele, Minner. II,
18, 144
(Hs. ˹wobd.
, 15. Jh.
˺): leg dich fúr ain kirchen túr! | verbind ain bain, das ist min rät.
Sappler, H. Kaufringer
3, 172
(schwäb.
, Hs. 1464
): ie ainer trat dem andern für | heraus gen der kirchtür.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
90, 24
(tir.
, 1464
): als pald das selbig weib perüeret das geschwell der chirchtüeren, da hueb si an zuschreien vnd zupüllen mit erschrikhenleicher stimmen.
Ebd.
117, 5
: da prachen si die chirchtüren mit gewalt auf.
Küther, UB Frauensee
410, 17
; Köbler, Ref. Nürnberg
79, 10
; Adrian, Saelden Hort
5320
; Eschenloher. Medicus
70, 16
; Schwäb. Wb.
4, 401
; Schweiz. Id.
7, 939/40
.