kebsweib,
das
;-s/-er
;-Ø
und -e
.›Nebenfrau‹;
zu
2
kebse
.Bedeutungsverwandte:
amie
beiliegerin
beischläferin
concubine
hure
nebenweib
nebenhure
schlafweib
zuweib
Syntagmen:
ein k. erwälen / haben / köpfen / lieben; seinem k. etw. schenken; ein kind mit dem k. zeugen, zu einem k. gehen; argwönisches / falsches / verdächtiges k.; kind des k.
Belegblock:
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
53, 22
(omd.
, 1487
): der lerer [...] sagt er habe gehabt sÿbenzcigk königÿn [...] vnd darzcǔ dreÿhǔndert kebßweÿber.
Anderson u. a., Flugschrr.
8, 8, 7
([Nürnb.
] 1524
): seind nit tageloͤner oder muͤtlinge / als die kindt der concubinen oder kebßweybern.
Franck, Decl.
349, 20
(Nürnb.
1531
): Der hurer aber seind so vil geworden / das auch Salomon / do nichts weisers ist / ein gantze unzelige schar koͤbßweyber gehabt hat.
Sachs
16, 185, 23
(Nürnb.
1560
): Köpff dein falsches kebsweib darfür.
Harsdoerffer. Trichter
3, 286, 15
(Nürnb.
1653
): Das alte Wort Kebs ist so viel / als neben [...] daß also kebsweib so viel als ein Nebenweib.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
5, 194, 16
(Straßb.
1466
): Gee ein zuͦ den kebsweiben deins vatters.
Morrall, Mandev. Reiseb.
26, 5
(schwäb.
, E. 14. Jh.
): Aber gehebs wib hatt er wie vil er wil.
Goldammer, Paracelsus
7, 173, 15
(1530
): aus erlaubnus der obrigkeit, einem ein kebsweib zu erwöhlen zusambt der ehefrauen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
4, 320, 5
; Behrend, Magd. Fragen
134, 41
; Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 651, 6
; Sachs
16, 174, 9
; v. Keller, Ayrer. Dramen
777, 13
; Kurrelmeyer, a. a. O.
3, 110, 9
; Morrall, a. a. O.
88, 13
; Voc. Teut.-Lat.
q ijr
; Schöpper
71a
; Maaler
239r
; Diefenbach
407a
; Rwb
7, 688/9
.‒
Vgl. ferner s. v. aufrur
2, banket
1, beilieger
1, beischläfer
.