jurieren,
V.;
aus
lat.
iūrāre
›schwören‹
(Georges
).2, 498
›etw. schwören‹.
Bedeutungsverwandte:
schweren
Belegblock:
Rot
322
(Augsb.
1571
): Iurirn nach concipirten worten / Nach vorgeschribnen / vorgesprochnen / vnnd vorgehaltnen worten schwoͤren / Foͤrmlich schweren. Iurirn in litem, / Vmb kosten vnnd schaden schwoͤren / das einer des / so vil von seinem widersacher erliten hab / als er fuͤrgibt.