jungfrauschaft,
die
;
zu
jungfrau
 3.
›Unberührtheit (bei beiden Geschlechtern)‹;
zu
jungfrau
 3.
Bedeutungsverwandte:
keuschheit
,
magdtum
 1,
meidheit
,
reinigkeit
 4; vgl.
jungfraukeit
,
jungfräulichkeit
,
jungfraustand
,
jungfrautum
.
Syntagmen:
die j. glauben / halten / rümen / verlieren / vermeiligen
,
die j.
(z. B. einer Frau)
enteren / entrauben / nemen / wiedergeben; jn. an der j. notzüchtigen / schwächen, in der j. zu Christo gehen, um die j. kommen, von der j. predigen; edelstein der j., beraubung / raub / schwächung / stand der j.; ewige / geistliche / keusche / reine j.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
8, 30
 (
Köln
1653
):
wird in der Catholischen Kirchen der Heylige Gott verlobte Stand der Jungfrawschafft vnd Keuschheit gehalten.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth 
1, 381, 24
(
Frankf.
1563
):
denn mein jungkfrauwschafft hab ich bey gůten freunden, die mir am liebsten waren, verloren.
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
51, 19
(
omd.
,
1487
):
wartt auch seÿner tochter eÿne […] an ÿrer Jūgkfraw̌schaft geswecht vnd genottzcǔchtigett.
Luther, WA
17, 2, 286, 34
(
1527
):
derhalben predigt man vil von der Junckfrawschafft im Newen Testament.
Ebd.
17, 2, 407, 30
:
das ist allain die gaistliche junckfrawschaft, die sich auff den glauben in Christum gründet.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
401, 2
(
osächs.
,
1523
/
4
):
Einer wirt beschuldigt, er sall der dirn ire junkfrauschaft genommen haben.
v. Keller, Ayrer. Dramen 
35, 20
(
Nürnb.
1610
/
8
):
So hab ich […] | Sein Tochter in das Closter gstrafft. | Daselbst helt sie jr Jüngfrauschafft.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel 
3, 160, 17
Var. (
Straßb.
1466
; Var.
Augsb.
um 1475
):
die andern sún jacobs […] verwůsten die statt in der rache des lasters
[Var. Z.
die rach der schwechung der iunckfrawschafft
].
Sudhoff, Paracelsus
14, 109, 3
(
1529
/
32
):
als mit dem jungfrau schwechen, denen mag niemants ir jungfrauschaft widergeben.
Reithmeier, B. v. Chiemsee 
6, 10
(
München
1528
):
Es ist auch in der kirch gepoten zeglawben ewige junckfrawschafft Marie.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
112, 6
(
tir.
,
1464
):
er vermailiget vileicht sein raines hërcz vnd sein junkchfraunschaft von dem gesicht der weiber.
Luther, WA
17, 2, 157, 23
;
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 44, 2
;
Mayer, Folz. Meisterl.
4, 25
;
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr. 
6, 64, 23
;
Lemmer, Brant. Narrensch.
92, 70
;
Goldammer, Paracelsus
2, 254, 10
;
284, 8
;
7, 172, 12
;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 297, 1
;
Bauer, a. a. O.
32, 37
;
109, 22
;
Voc. Teut.-Lat.
g vv
;
p vijr
;
p viijr
;
Voc. inc. teut.
m vjr
;
Schöpper
70b
;
Diefenbach
291
c.