judenzins,
der
.›von den Juden zu entrichtende Abgabe für obrigkeitlichen Schutz‹;
zu
jude
1.Syntagmen:
den j. geben / lösen; einname an j.
Belegblock:
Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
14, 9
(preuß.
, 1504
/08
): Summa lateris vom judenzins und gewerckenn wie sie eren jarzins gegebenn haben.
Schnelbögl, Salb. Karls IV.
74, 2
(nobd.
, 1366
/8
): It. den judenzinse zu der Weiden.
Rwb
6, 578
.