2
jubel,
der
;
aus
mlat.
jūbilaeus annus
›Jahrestag‹
; dies wiederum aus
hebr.
jŏvel
›Widderhorn, Klang des Widderhorns (womit der Beginn des jüdischen Schuldenerlaßjahres verkündet wurde)‹
(
Tarvainen, Wortsch. Unrest.
1966, 138/9
).
alle 25 Jahre begangenes heiliges Jahr der katholischen Kirche, in dem besondere Ablässe gewährt werden: ›Gnadenjahr‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
jubeljar
.
Wortbildungen:
jubelfart
›Pilgerfahrt im Jubeljahr‹,
jubelgeld
(a. 1512),
jubelsold
›Doppelsold anläßlich des Jubeljahres‹ (a. 1536),
jubeltag
(a. 1636),
jubelzeit
(a. 1350).

Belegblock:

Rieder, Gottesfr.
194, 12
(
els.
, Hs.
15. Jh.
):
des andern jores und des dritten, in dem was die iubelfart, das man gen Rome fůr.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. 
47, 30
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
wann es doch yetzund im jophel was, das ist in der Krysten genadenreichen jar.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
262
;
Rwb
6, 513
;
Schwäb. Wb.
4, 107
;
6, 2244
.