jetzig,
itzig,
Adj.
›zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehend, vorhanden, herrschend (von Obrigkeiten), derzeitig‹; subst.: ›das Diesseits, die irdische Welt‹;
zu
jezt
 1; 3.
Phraseme:
jetziger zeit
›jetzt‹.
Bedeutungsverwandte:
gegenwärtig
 3,
heutig
 1.
Syntagmen:
jetziger abt / bischof / dechant / kaiser / könig / legat / reichstag / tag / text, jetzige behausung / bitte / hausfrau / schrift / zeit, jetziges land / regiment
.
Wortbildungen:
jetzigkeit
.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr. 17, 
14, 12
([
Wittenb.
]
1523
):
das vnßer itzige Bischoff vñ geystlichẽ gotzẽ vñ nicht Bischoffe sind.
Mathesius, Passionale
42r, 15
(
Leipzig
1587
):
In diesem jetzigen Text aber erkleret der Prophet / was denn dieses Knechts Gottesdienst sein werde.
Kehrein, Kath. Gesangb. 1, S. 
72, 7
 (
Bautzen
1567
):
Itziger zeit gehet es […] nit viel anders zu.
Loose, Tuchers Haushaltb. 
23, 27
(
nürnb.
,
1509
):
daran ist noch in dem ieczigen trinckfas vorhannden 3 aimer.
Fuchs, Murner. Geuchmat 
481
(
Basel
1519
):
Darumb nym ich das ietzig an, | Wie es doch dort vnß werd ergan.
Chron. Augsb. 4, 
225, 11
(
schwäb.
,
v. 1536
):
der abermals nach etlicher gepflogner handlung bis zů itzigem tag erstreckt worden.
Ebd.
7, 263, 16
(zu
1552
):
alle kaiser, auch der itzig, vermelts regiment […] confirmiert und bestettigt.
Ebd.
496, 9
(
1563
):
Daß dann jetziger zeit alle wahre […] in so ainen hohen wert beschwerlich kumen.
Ebd.
8, 413, 3
(zu
1555
):
ordnung und satzung, so auf dem jetzigen reichstag alhie zuͤ Augspurg gehalten werden soll.
Turmair 4, 
211, 7
 (
moobd.
,
1522
/
33
):
So ist auch der iezig künig in Frankreich […] ain geporner Teutscher.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
110, 5
(
mslow. inseldt.
,
1616
):
Verlaśśt er seiner iezigen haußfrauen vnd von ihr erZeigten Kindern śamentlichen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
328, 5
;
M. Cunitia. Ur. Prop. 
182, 6
;
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 133, 22
;
Skála, Egerer Urgichtenb.
68, 13
;
Chron. Nürnb.
5, 751, 9
;
Turmair 1, 
120, 6
;
Merk, Stadtr. Neuenb.
92, 26
;
Chron. Augsb. 4, 
233, 11
;
382, 17
;
7, 264, 10
;
Goldammer, Paracelsus
6, 192, 24
;
Grothausmann, a. a. O.
82, 11
;
Schöpper
47a
;
Stieler
1, 886
;
Pfälz. Wb.
3, 1348
;
Schwäb. Wb.
4, 14
.
Vgl. ferner s. v.
abpfächtung
,
anschreiben
 3,
ausrede
 1.