jargeld,
das
.
›jährliche Geldzahlung‹; sowohl (vom Gesichtspunkt des Empfängers) ›Einkommen‹ als auch konversosem (vom Gesichtspunkt des Zahlers) ›Abgabe‹;
zu
jar
 1,
geld
(
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
besoldung
,
pension
 4; vgl.:
jargülte
,
jarsteuer
.
Syntagmen:
(jm.) ein j. benemen / bestellen / bewilligen / bezalen / geben / nemen / ordnen / schuldig sein / verrichten / wiederfaren lassen
,
ein j. erhalten
;
achterständiges / ordentliches / rechtes j.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier
84, 27
(
mosfrk.
,
1580
):
obwohlen uns noch von vielen jahren das ordentliche jahrgeld […] außen stehet.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 49, 14
(
schles.
,
1537
):
Dadurch aber hinfurder solch bewilligt und benembt iahrgeld mit diesem contract ganz und gar eingestalt und endlichen ufgehoben.
Hauber, UB Heiligkr.
2, 480, 3
(
schwäb.
,
1551
):
ist ainem convent verwilligt […] ain aignen doctor der arzney umb gebuͤrliche besoldung oder jargelt auf des gotshaus kosten zubestellen.
Vogel, Urk. Heiliggeistsp. 1, 
299, 40
 (
moobd.
,
1338
):
sol […] auch jargelt […] von den vorbenanten sybentzig guldeinn ewigs geltz geordent vnd versichert werden.
Roder, Hugs Vill. Chron.
50, 17
;
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
541, 29
;
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
303, 21
;
Schwäb. Wb.
4, 81
;
Schweiz. Id.
2, 251
;
Rwb
6, 425
.
Vgl. ferner s. v.
achterstetig
.