jargeld,
das
.›jährliche Geldzahlung‹; sowohl (vom Gesichtspunkt des Empfängers) ›Einkommen‹ als auch konversosem (vom Gesichtspunkt des Zahlers) ›Abgabe‹;
zu
jar
1, geld
(das
) 4.Bedeutungsverwandte:
besoldung
pension
jargülte
jarsteuer
Syntagmen:
(jm.) ein j. benemen / bestellen / bewilligen / bezalen / geben / nemen / ordnen / schuldig sein / verrichten / wiederfaren lassen
, ein j. erhalten
; achterständiges / ordentliches / rechtes j.
Belegblock:
Rudolph, Qu. Trier
84, 27
(mosfrk.
, 1580
): obwohlen uns noch von vielen jahren das ordentliche jahrgeld […] außen stehet.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 49, 14
(schles.
, 1537
): Dadurch aber hinfurder solch bewilligt und benembt iahrgeld mit diesem contract ganz und gar eingestalt und endlichen ufgehoben.
Hauber, UB Heiligkr.
2, 480, 3
(schwäb.
, 1551
): ist ainem convent verwilligt […] ain aignen doctor der arzney umb gebuͤrliche besoldung oder jargelt auf des gotshaus kosten zubestellen.
Vogel, Urk. Heiliggeistsp. 1,
299, 40
(moobd.
, 1338
): sol […] auch jargelt […] von den vorbenanten sybentzig guldeinn ewigs geltz geordent vnd versichert werden.
Roder, Hugs Vill. Chron.
50, 17
; Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
541, 29
; Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
303, 21
; Schwäb. Wb.
4, 81
; Schweiz. Id.
2, 251
; Rwb
6, 425
.‒
Vgl. ferner s. v. achterstetig
.