jaracht,
die
.›Frist eines Jahres, in der eine rechtlich festgelegte Verpflichtung besteht‹;
zu
jar
3, 1
acht
6.Syntagmen:
die j. abkaufen / aushalten, jm. j. loben; um die j. übereinkommen; zeit / ziel und j.
Wortbildungen:
jarachtsweise
Belegblock:
Rwb
6, 408
(seit 1387
); Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
182
(seit 1395
); Pfälz. Wb.
3, 1328
(a. 1608
).