jaracht,
die
.
›Frist eines Jahres, in der eine rechtlich festgelegte Verpflichtung besteht‹;
zu
jar
 3,
1
acht
 6.
Syntagmen:
die j. abkaufen / aushalten, jm. j. loben; um die j. übereinkommen; zeit / ziel und j.
Wortbildungen:
jarachtsweise
(a. 1608).

Belegblock:

Rwb
6, 408
(
seit 1387
);
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
182
(
seit 1395
);
Pfälz. Wb.
3, 1328
(a. 
1608
).