jägern,
V.
›Jagd auf etw. treiben‹;
zu
jäger
 1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
1, 271, 44
(
moobd.
,
1648
):
wo vögelpühel in der herrschaft sein, wer darauf jägern und fangen will der mües sie von der herrschaft bestehen.
Rwb
6, 390
.