inhendig,
Adv.
nur als Synt.
inhendig haben
belegt: ›etw. in den Händen haben, besitzen‹; vgl.
2
einhändig
.Bedeutungsverwandte:
(zum Syntagma) innehaben
Syntagmen:
etw
. (den brief / reichtum, die verwaltung, das haus / gut / siegel
) i. haben.
Belegblock:
v. Keller, Ayrer. Dramen
1004, 27
(Nürnb.
1610
/8
): Iedoch weil wir haben inhendig | Den grösten Reichthumb an Silber vnd Golt.
Chron. Augsb.
9, 152,
Anm. 1 (schwäb.
, 1544
/5
): was inen von des reichs wegen empfolchen worden und sie inhendig gehapt.
Rwb
6, 231
; Schweiz. Id.
2, 1390
.