inhendig,
Adv.
nur als Synt.
inhendig haben
belegt: ›etw. in den Händen haben, besitzen‹;
vgl.
2
einhändig
.
Bedeutungsverwandte:
(zum Syntagma)
innehaben
(V.) 1.
Syntagmen:
etw
. (
den brief / reichtum, die verwaltung, das haus / gut / siegel
)
i. haben.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen 
1004, 27
(
Nürnb.
1610
/
8
):
Iedoch weil wir haben inhendig | Den grösten Reichthumb an Silber vnd Golt.
Chron. Augsb.
9, 152,
Anm. 1 (
schwäb.
,
1544
/
5
):
was inen von des reichs wegen empfolchen worden und sie inhendig gehapt.
Rwb
6, 231
;
Schweiz. Id.
2, 1390
.